BDIH
www.kontrollierte-naturkosmetik.de
Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Industrie- und Handelsunternehmen für umweltfreundliche Kosmetikprodukte
"Transparenz"
Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).
"Unabhängige Kontrolle"
2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).
"Zertifizierung"
4-Augen-Prinzip: Nach erfolgter Kontrolle wird der Kontrollbericht nochmals von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft (weitere Infos).
Jährliche Kontrollen mit anschliessender Zertifizierung durch die zuständigen Kontroll- und Zertifizierungsstellen der jeweiligen Länder.
Inhalte des Labels
"Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).
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Inhalte im Detail
- Es werden keine Rohstoffe aus toten Wirbeltieren verwendet (tierische Öle und Fette, Collagen oder Frischzellen)
- Keine Tierversuche
- Organisch-synthetische Farbstoffe, synthetische Duftstoffe, Polyethylenglykole, Silikone, Paraffine und andere Erdölprodukte dürfen nicht verwendet werden
- Nicht-Pflanzliche Inhaltsstoffe dürfen nur verwendet werden, wenn sie auf einer Positivliste aufgeführt sind (teilweise mit Einschränkungen, siehe Links)
- Benzoesäure, Salicylsäure, Sorbinsäure (jeweils mit Salzen) und Benzylalkohol dürfen, falls deklariert, als Konservierungsmittel verwendet werden. Natürliche Riechstoffe müssen der ISO Norm 9235 entsprechen. Auch biotechnologisch gewonnene Riechstoffe sind zulässig.
- Pflanzlichen und tierischen Rohstoffe und Endprodukte dürfen nicht mit ionisierender Strahlung behandelt werden
- Es werden keine Rohstoffe aus toten Wirbeltieren verwendet (tierische Öle und Fette, Collagen oder Frischzellen)
- Keine Tierversuche
- Organisch-synthetische Farbstoffe, synthetische Duftstoffe, Polyethylenglykole, Silikone, Paraffine und andere Erdölprodukte dürfen nicht verwendet werden
- Nicht-Pflanzliche Inhaltsstoffe dürfen nur verwendet werden, wenn sie auf einer Positivliste aufgeführt sind (teilweise mit Einschränkungen, siehe Links)
- Benzoesäure, Salicylsäure, Sorbinsäure (jeweils mit Salzen) und Benzylalkohol dürfen, falls deklariert, als Konservierungsmittel verwendet werden Natürliche Riechstoffe müssen der ISO Norm 9235 entsprechen. Auch biotechnologisch gewonnene Riechstoffe sind zulässig.
- Pflanzlichen und tierischen Rohstoffe und Endprodukte dürfen nicht mit ionisierender Strahlung behandelt werden