Suisse Garantie
Gütesiegel des Vereins Agro-Marketing Suisse (AMS) für Landwirtschaftsprodukte aus der Schweiz
"Transparenz"
Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).
"Unabhängige Kontrolle"
2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).
"Zertifizierung"
4-Augen-Prinzip: Nach erfolgter Kontrolle wird der Kontrollbericht nochmals von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft (weitere Infos).
Jährliche Kontrollen durch eine der zugelassenen Kontroll- und Zertifizierungsstellen. Es erfolgen auch unangemeldete Kontrollen. Die Koordination der Kontrollen erfolgt durch die Zertifizierungsstellen. Zertifizierungsstellen sind die Ecocert IMOswiss AG, die Interkantonale Zertifizierungsstelle OIC, ProCert AG, q.inspecta GmbH und das Swiss Safety Center AG. Das Zertifikat ist für 3 Jahre gültig. Akkreditierung der Zertifizierungsstellen nach ISO 17065 durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS).
Inhalte des Labels
"Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).
Bienenprodukte, Schnittblumen, Topf- und Baumschulpflanzen
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Grosshandel, Detailhandel, Direktverkauf ab Hof, Wochenmärkte
Inhalte im Detail
- Produkte müssen aus der Schweiz stammen. Inbegriffen sind Fürstentum Liechtenstein und die weiteren Zollanschlussgebiete, die Freizone Genf sowie von Schweizer Bauern bewirtschaftete Flächen im ausländischen Grenzgebiet.
- Die Verarbeitung der Produkte erfolgt in der Schweiz (inkl. Zollanschlussgebiete)
- Gekennzeichnete Betriebe nehmen am Ökologischen Leistungsnachweis teil
- Bei nicht zusammengesetzten Produkten müssen 100% der Komponenten die Suisse Garantie-Anforderungen erfüllen
- Bei zusammengesetzten Produkten müssen die Anforderungen wie folgt erfüllt werden: 100% der Hauptkomponente landwirtschaftlichen Ursprungs, gesamthaft mindestens 90% der landwirtschaftlichen Komponenten
- Der Anbau und die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen ist verboten
- Zugekaufte Stecklinge und Jungpflanzen aus nicht-zertifizierten Betrieben müssen für mindestens 3 Monate oder zwei Drittel der Vegetationsperiode in einem zertifizierten Betrieb angebaut werden.
- Gekennzeichnete Pflanzen müssen mindestens 80% der Zeit in der Schweiz kultiviert worden sein (inkl. Zollanschlussgebiete).
- Zugekaufte Stecklinge und Jungpflanzen aus nicht-zertifizierten Betrieben müssen für mindestens 3 Monate oder zwei Drittel der Vegetationsperiode in einem zertifizierten Betrieb angebaut werden.
- Gekennzeichnete Pflanzen müssen mindestens 80% der Zeit in der Schweiz kultiviert worden sein (inkl. Zollanschlussgebiete).